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Hallenbelegung Bördeblickhalle Rösebeck

Geschichte der Bördeblickhalle

Von der alten in die neue Schule

Nachdem das frühere Schulgebäude bei der Kirche den Anforderungen nicht mehr entsprach, wurde im Gemeinderat in Rösebeck am 22. September 1950 der Neubau einer katholischen Volksschule am südlichen Rand des Ortes beschlossen. Die feierliche Grundsteinlegung fand am 7. November 1953 statt. Die neue Schule konnte am 28. Februar 1955 mit einem Festakt eingeweiht werden.

Grundsteinlegung 1953 / Einweihung 1955:

Grundsteinlegung 1953 / Einweihung 1955

Erster Einschulungsjahrgang Rösebeck 1955:

Letzter Einschulungsjahrgang Rösebeck 1970:

Der Unterrichtsbetrieb in der neuen Schule dauerte nur 16 Jahre. Anfang 1971 wurde die Schule in Rösebeck leider geschlossen und die Grundschuljahrgänge mussten fortan zur Grundschule in den Nachbarort Daseburg (später nach Großeneder) fahren, die höheren Klassen nach Borgentreich.


Von der Schule zur Bürgerhalle

Da das Gebäude ungenutzt war, haben sich die Bürger Rösebecks im April 1973 in einer Bürgerversammlung zusammengefunden, um über den Bau einer Bürgerhalle zu diskutieren, da für Festveranstaltungen in Rösebeck bis dahin eine Feldscheune des Landwirts Walter Rose an der Körbecker Straße (allen bekannt als "Peinen Scheune") genutzt wurde.

Die eindeutige Mehrheit der Bürger sprach sich für einen solchen Bau aus. Das Vorhaben kam im Jahre 1974 wieder zum Erliegen. Der Grund hierfür war das sog. Vorschaltgesetz, dass im Hinblick auf die zum Jahresanfang 1975 bevorstehende kommunale Neugliederung in NRW und dem damit verbundenen Verlust der Eigenständigkeit der kleinen Gemeinden - so auch Rösebeck - einen Baustopp auslöste.

Den zweiten Anlauf nahmen die Rösebecker im August 1975, nachdem der neu gebildete Rat der Stadt Borgentreich seine grundsätzliche Zustimmung zu dem Bau des Bürgerhauses gab. Bedingung des Rates: 1/3 der Baukosten werden von der Bürgerschaft Rösebecks in Form von Eigenleistungen und Barspenden erbracht. Der restliche Finanzierungsanteil sollte aus den Verkaufserlösen von Gemeindeland der vormaligen Gemeinde Rösebeck aufgebracht werden.

Nun hatte aber der Rat der Stadt Borgentreich nicht allein darüber zu entscheiden, ob gebaut werde durfte oder nicht. Da auch die neue Stadt Borgentreich ihren Haushalt nicht auszugleichen vermochte und auf Bedarfszuweisungen aus dem kommunalen Ausgleichsstock angewiesen war, mussten die Genehmigungen der zuständigen Aufsichtsbehörden eingeholt werden.

Es folgte das nächste Problem. Der Regierungspräsident in Detmold sagte „Nein" zu der Verwendung von Erlösen aus dem Verkauf von Gemeindeland zur Mitfinanzierung der Kosten für den Bau der Gemeindehalle Rösebeck. Die Enttäuschung der Rösebecker Bürger war groß.

Da man aber nicht so schnell völlig mutlos wurde, gingen die Bestrebungen zur Verwirklichung dieses Projekts weiter. Der dritte Anlauf hat dann geklappt.

Zunächst wurde der Umbau des alten Volksschulgebäudes vorgenommen. Die Begeisterung war groß und in relativ kurzer Zeit war dieser Akt erledigt. Es traten zwischendurch Phasen der Verzögerung ein, die verkraftet werden mussten. Entsprechendes Durchstehvermögen und gemeinsame Anstrengungen brachten die Rösebecker zum Ziel, eines Bürgerhauses bzw. einer Bürgerhalle, das bzw. die den Ansprüchen und Interessen in vollem Umfange entsprach.

Ohne diese ganz enorme Eigenleistung, es kamen fast 7.400 Arbeitsstunden zusammen, und das großzügige Spendenaufkommen der Bürger Rösebecks wäre es nicht möglich gewesen, die Bürgerhalle zu erstellen.

Die feierliche Einweihungsfeier unter großer Beteiligung der Rösebecker Bürger und mit vielen Ehrengästen fand am 2. Juni 1979 in der neuen Bürgerhalle statt.

Presseartikel aus dem Jahr 1979:

Anfang Juli 1979 feirten die Rösebecker das erste Fest in der neuen Bürgerhalle, das Schützenfest unter der Regentschaft von Heinz und Dorothea Vössing.

Die Halle wurde später durch Beschluss des Ortschaftsbeirates in „Bördeblickhalle Rösebeck" umbenannt.

Eine detaillierte Chronologie über die Planung und den Bau
hat unsere Ortschronistin Claudia Wiechers zusammengetragen
und ist im Wesentlichen hier eingestellt.
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Von der Stadt Borgentreich zurück nach Rösebeck

Seit Anfang 2001 wird die Bewirtschaftung der Halle nun durch den neu gegründeten Betreiberverein Bördeblickhalle Rösebeck e.V. betrieben, da die Stadt Borgentreich als Eigentümerin aufgrund der desolaten Haushaltslage der Kommunen sich nicht mehr in der Lage sah, die Bewirtschaftung der Hallen aufrechtzuerhalten.

Bereits Ende der 90er Jahre fanden sich Vorstandsmitglieder einiger Rösebecker Vereine unter Federführung des Vorsitzenden des Spielmannszuges, Hubertus Becker, in einer Interessengemeinschaft zusammen um die Renovierung der Halle, insbesondere zunächst der Toilettenanlagen, in Angriff zu nehmen.

Um die über die finanziellen Zuschüsse der Stadt Borgentreich hinaus notwendigen Mittel zusammen zu bekommen, waren zuvor bereits mehrere Dorffeste und später Karnevalsfeiern veranstaltet worden.

Mit den Renovierungsarbeiten der Toilettenanlage in Eigenleistung wurde am 03.05.1999 begonnen und es konnten in einem ersten Bauabschnitt bis zum Schützenfest Anfang Juli die Damentoiletten erneuert werden.

In einem weiteren Bauabschnitt ab Herbst 1999 wurden sodann die übrige Toilettenanlage und das Dach über den Toiletten in Eigenleistung erneuert. Hierfür wurden noch weitere finanzielle Mittel seitens der Stadt Borgentreich zur Verfügung gestellt. Außerdem wurden der Essraum und der Thekenbereich wieder in einen ansehnlichen Zustand versetzt.

An den erforderlichen Arbeiten hat sich erfreulicherweise eine beachtliche Zahl Rösebecker mit viel Engagement beteiligt und ihre Freizeit zum Wohle der Allgemeinheit geopfert. Die Arbeiten konnten sodann im Mai 2000 erfolgreich abgeschlossen werden.

Im Laufe der letzten Jahre wurden nachfolgend eine Vielzahl von kleineren und größeren Erneuerungs-, Renovierungs- und Verschönerungsarbeiten, wie u.a. die Erneuerung des Daches im Hallenanbau, Erneuerung sämtlicher Fenster in der Halle, Erneuerung des Pflasters zum hinteren Eingang und die Neugestaltung des Eingangsbereichs und vieles mehr durchgeführt. Später wurde das Dach des Hautgebäudes erneuert und und eine neue Schall- und Wärmeschutzdecke jeweils im Essraum und im Thekenraum eingebaut. Alles war jedoch nur dank sehr tatkräftiger Unterstützung von vielen fleißigen Helfern zu realisieren.

Auch der angrenzende Spielplatz wurde im September 2005 durch den Betreiberverein mit einer neuen Schaukel versehen.

 


Rösebeck einer der Preisträger des „Klimaschutzpreises 2008"

Die RWE Westfalen-Weser-Ems lobt jährlich einen Klimaschutzpreis für zukunftsweisende Energiespar-, Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen aus.

Im September 2008 hat sich die Dorfgemeinschaft Rösebeck an diesem Wettbewerb beteiligt, und zwar vertreten durch den Betreiberverein Bördeblickhalle Rösebeck e.V., da der Preis u.a. nur an Vereine, Institutionen und Gruppierungen vergeben wird.

Der Bauausschuss der Stadt Borgentreich, dem die Entscheidung über die Vergabe im Bereich des Stadtgebiets obliegt, hat beschlossen, den Preis auf 3 Bewerberprojekte aufzuteilen.

Einer der Preise mit einem Preisgeld von 350 EUR geht an Rösebeck. Hierbei wurden die Vielzahl der Projekte der jüngeren Vergangenheit im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit auf dem Gebiet der Wärmeschutzmaßnahmen an der Bördeblickhalle und den naturpflegerischen Maßnahmen in Rösebeck gewürdigt.

So unter anderem für

  • Wärmedämmung und Schallschutz in und an der Bördeblickhalle
  • Flächenentsiegelung an der Bördeblickhalle
  • Einrichtung eines Baumerlebnispfades durch den Ort, von der Halle bis zum Sportplatz
  • Durchführung eines Kinder- und Jugendprojekts im Rahmen des Kinderferienprogramms mit dem Ziel, die Kinder für Natur, Pflanzen und Tiere zu sensibilisieren und das Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Natur zu stärken
  • Anpflanzung von Erlen an der Eggel in Rösebeck
  • Nistgelegenheit für heimische Vogelarten am Ortsrand von Rösebeck
  • Anbringung von Nisthilfen für Insekten im Rahmen eines Jugendprojektes
  • Errichtung eines „Insektenhotels" (vielseitige Nist- und Überwinterungshilfe für heimische Nützlinge)

Die Urkunden wurden am 3. Februar 2009 in einer kleinen Feierstunde im Rathaus in Borgentreich durch die Vertreterin der RWE Frau Schulze-Westerhoff und den Bürgermeister der Stadt Borgentreich Bernhard Temme an die Preisträger übergeben.

Für Rösebeck haben den Preis stellvertretend entgegengenommen, der Vorsitzende des Betreibervereins Hubertus Becker und der Geschäftsführer Bernward Brenke.

An dieser Stelle sei noch einmal allen Rösebeckerinnen und Rösebeckern, die an der Planung und Realisierung der einzelnen Projekte tatkräftig mitgewirkt haben, ausdrücklich gedankt!

Weitere Preisträger 2008 sind die Katholische Grundschule in Borgentreich, die ein Preisgeld in Höhe von 300 EUR für Energiesparaktionen an der Schule erhalten hat, sowie die Schützenbruderschaft Borgentreich, mit einem Preisgeld von 350 EUR u.a. für Wärmeschutzmaßnahmen an der Schützenhalle Borgentreich.

Bördeblickhalle

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen unsere Bördeblickhalle in Rösebeck vorstellen Wir würden uns freuen, wenn wir Ihnen weiterhelfen und Ihre möglichen Fragen beantworten können. Für Interessierte sind Daten zur Geschichte der Halle bereitgestellt.


Sie möchten eine Familienfeier oder eine Veranstaltung in der Rösebecker Halle durchführen?

Unsere Halle bietet als Mehrzweckhalle viele Möglichkeiten unterschiedlichste Veranstaltungen durchzuführen, seien es Familienfeiern, Firmenfeste, kulturelle Veranstaltungen, VHS-Kurse, Vereinsveranstaltungen und vieles mehr. Sie steht darüber hinaus den örtlichen Vereinen für Übungs- und Trainingszwecke zur Verfügung.

Es gibt drei abtrennbare Räumlichkeiten, die es erlauben, kleinere Feiern bis zu rund 50 Personen oder bis etwa 100 Personen ebenso wie größere Veranstaltungen mit bis zu 444 Personen zu veranstalten. Es gibt eine gut ausgestattete Kücheneinrichtung, ansprechende moderne sanitäre Einrichtungen sowie eine flexible transportable Bühne.

Die Adresse der Bördeblickhalle Rösebeck lautet:
Bördeblick 1 a
34434 Borgentreich-Rösebeck


An wen wende ich mich und was kostet es?

Melden Sie sich bei unserer Hallenwartin

Gaby Ludwig
Wilhelmshöhe 8
34434 Borgentreich-Rösebeck
Telefon: 05643 / 8577
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Hier enthalten Sie Auskunft über die entsprechenden Preise.


Was muss ich bei der Benutzung der Halle beachten?

Antworten hierzu gibt unsere Hallenbenutzungsordnung.


Ist der Wunschtermin bereits vergeben?

Aus dem Hallenbelegungsplan können Sie ersehen, welche Termine bereits vergeben sind. Diese sind farbig markiert. Wir sind bemüht, den Vermietungsplan hier so aktuell wie möglich zu halten. Alle Angaben sind ohne Gewähr!

Verbindliche Auskünfte erhalten Sie ausschließlich bei unserer Hallenwartin.


Welche Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich?

Nachfolgend sind verschiedene Ansichten der Halle mit unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten sowohl bei Familienfeierlichkeiten, als auch bei Vereinsfesten zu sehen, außerdem ein Einblick in die Küche und die sanitären Einrichtungen:

Hallenbenutzungsordnung (HBO)

§ 1

Hallenbenutzungsordnung(1) Dem Betreiberverein Bördeblickhalle Rösebeck e.V. (nachstehend Betreiberverein genannt) wurde durch Nutzungsvereinbarung vom 01.01.2001 von der Stadt Borgentreich (nachfolgend Stadt genannt) die Betreibung und Bewirtschaftung der Bördeblickhalle in Rösebeck übertragen.

(2) Der Betreiberverein stellt die Halle allen Interessenten, insbesondere den örtlichen Vereinen und Gruppen (nachfolgend Nutzer genannt) zur Durchführung von Veranstaltungen (z.B. Festlichkeiten, Familienfeiern, Privatfeiern, Tagungen, Seminaren, kulturellen Veranstaltungen pp.) und satzungsmäßigen Aufgaben (z.B. Übungs- und Trainingszwecken) zur Verfügung.

§ 2

(1) Anträge von Interessenten auf Benutzung der Halle sind rechtzeitig beim Hallenwart oder im Verhinderungsfall beim Geschäftsführer des Betreibervereins unter Angabe des Nutzers, der Art und Dauer der Nutzung einzureichen. Über Anträge zur Durchführung kommerzieller Veranstaltungen zugunsten von Privatpersonen und Gewerbetreibenden entscheidet der Vorstand des Betreibervereins.

(2) Die Nutzung der Halle zu Übungs- und Trainingszwecken ist mit dem Vorstand abzustimmen.

§ 3

(1) Die Bewirtschaftung der Halle kann durch den Nutzer in eigener Regie oder durch einen konzessionierten Gaststättenbetrieb oder Wirt unter Beachtung der Bestimmungen des Gaststättengesetzes erfolgen.

(2) In der Halle selbst ist nur die Verwendung von Mehrweggeschirr gestattet. Sofern bei Veranstaltungen auf dem Hallenvorplatz Außenstände und Imbissbuden eingerichtet werden, soll auch hier die Verwendung von Einweggeschirr und Einwegbesteck möglichst vermieden werden. Die Verwendung von umweltfreundlichem Material nach dem jeweiligen Stand der Technik ist sicherzustellen. Als Trinkgefäße dürfen auch im Außenbereich nur Mehrweggefäße eingesetzt werden.

(3) Bei Vereinsveranstaltungen und sonstigen öffentlichen Veranstaltungen in und vor der Bördeblickhalle darf nur Warburger Bier ausgeschenkt werden.

§ 4

(1) Die Bedienung der technischen Anlagen der Halle (Lautsprecheranlagen, Heizung etc.) wird durch den Hallenwart ausgeführt. Ansonsten ist sicherzustellen, dass die Bedienung durch fachkundige Personen erfolgt.

(2) Eine erforderliche provisorische Erweiterung der bestehenden Licht-, Lautsprecher-, Heiz-, Wasser- und Sanitäranlagen kann vom Nutzer auf eigene Kosten nach vorheriger Genehmigung durch den Hallenwart nur durch fachkundiges Personal erfolgen.

§ 5

(1) Der Betreiberverein überlässt die Halle und deren Anlagen und Einrichtungsgegenstände in dem Zustand, in welchem sie sich befinden. Der Nutzer oder durch ihn Beauftragte sind verpflichtet, die Räume, Anlagen und Einrichtungen jeweils vor der Benutzung auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit für den gewollten Zweck zu prüfen. Er muss sicherstellen, dass schadhafte Anlagen oder Einrichtungen nicht benutzt werden. Der Betreiberverein haftet nicht für abgestellte Fahrzeuge, abgelegte Kleidungsstücke und andere vom Nutzer oder Besuchern mitgebrachte oder abgestellte Sachen.

(2) Der Nutzer hat die ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten sowie das in der Halle vorhandene Inventar besonders pfleglich zu behandeln.

(3) Verstöße gegen den Grundsatz der pfleglichen Behandlung bzw. gegen diese Hallenbenutzungsordnung können dazu führen, dass der Nutzer von künftigen Nutzungen ausgeschlossen wird; die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt davon unberührt.

(4) Der Nutzer stellt den Betreiberverein von etwaigen Haftpflichtansprüchen seiner Mitglieder oder Beauftragten, der Besucher seiner Veranstaltung oder sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume und Anlagen stehen. Der Nutzer verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflichtansprüche gegen den Betreiberverein und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Regressansprüchen gegen den Betreiberverein, deren Mitglieder und Beauftragte. Der Nutzer hat ggf. einen eigenen ausreichenden Ordnungsdienst zu stellen und eine angemessene Haftpflichtversicherung abzuschließen, die auch die Freistellungsansprüche abdeckt.

(5) Die Haftung der Stadt als Grundstückseigentümerin für den sicheren Bauzustand von Gebäuden gemäß § 836 BGB bleibt unberührt.

(6) Mit der Inanspruchnahme der Halle erkennt der Nutzer diese Hallenbenutzungsordnung und die damit verbundenen Verpflichtungen ausdrücklich an.

(7) Die benutzten Räumlichkeiten sind vom Nutzer in dem Zustand an den Betreiberverein zurückzugeben, in dem sie übernommen wurden. Für alle Beschädigungen in und an der Halle, an den Einrichtungsgegenständen und am Inventar übernimmt der Nutzer sowohl für sich, für etwaige Beauftragte und für die Besucher in vollem Umfang die Haftung.

(8) Im Falle der Benutzung der Halle für kommerzielle Zwecke oder durch Gewerbetreibende erhebt der Betreiberverein eine unverzinsliche Kaution vom Nutzer als Sicherheit entsprechend der Nutzungsentgeltordnung in der jeweils gültigen Fassung. Im gegebenen Fall ist der Betreiberverein berechtigt, die Kaution zur Regulierung bei berechtigten Schadensersatzforderungen heranzuziehen.

§ 6

(1) Die gründliche Reinigung der benutzten Halle sowie des in Anspruch genommenen Vorplatzes und die Beseitigung und Entsorgung des durch die Nutzung angefallenen Mülls und der sonstigen Abfälle (insbesondere Küchenabfälle) ist Angelegenheit des Nutzers. Hierbei sind die Bestimmungen der Satzung über die Abfallbeseitigung in der Stadt Borgentreich in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.

(2) Die vom Nutzer durchzuführende Reinigung und Abfallbeseitigung hat bis spätestens an dem der Veranstaltung folgenden Werktag zu erfolgen und ist vom Hallenwart abzunehmen. Andere Regelungen sind mit dem Hallenwart abzustimmen.

(3) Hat der Nutzer die von ihm zu übernehmende Reinigung und Abfallbeseitigung nicht fristgerecht oder ordnungsgemäß erledigt, wird die Reinigung und Abfallbeseitigung durch den Betreiberverein auf Kosten des Nutzers veranlasst.

(4) Bei Nutzung der Halle zur Durchführung von Vereinsübungen und Training obliegt die Reinigung dem jeweiligen Verein.

§ 7

(1) Der Auf- und Abbau von Tischen, Bestuhlung, Podesten in der Halle ist Angelegenheit des Nutzers.

(2) Die Flucht- und Rettungswege sind ständig freizuhalten.

(3) Es ist besonders darauf zu achten, dass die Außentüren (an der Nordseite des Hallenanbaus und am Toilettengang) am Ende der Veranstaltung abgeschlossen werden.

§ 8

(1) Für die Sicherheit und feuerpolizeiliche Überwachung hat der Nutzer selbst zu sorgen und hierbei insbesondere die Bestimmungen der Versammlungsstättenverordnung zu beachten.

(2) Die Einholung gewerbe- und ordnungsbehördlicher Erlaubnisse sowie der Genehmigung der GEMA für Musikaufführungen ist ausschließlich Sache des Nutzers.

§ 9

(1) Der Nutzer darf eigene bzw. geliehene Dekorationen, Kulissen, Geräte und Einrichtungsgegenstände aller Art nur nach vorheriger Abstimmung und Zustimmung mit bzw. durch den Hallenwart in die Halle einbringen. Der Betreiberverein übernimmt hierfür keine Haftung.

(2) Den im Einzelfall etwa notwendigen Anordnungen des Hallenwarts bzw. von Vorstandsmitgliedern des Betreibervereins, der Stadt oder beauftragter Bediensteter der Stadt, der Feuerwehr oder Polizei ist unbedingt Folge zu leisten.

(3) Fundgegenstände sind beim Hallenwart abzuliefern.

§ 10

(1) Dem Betreiberverein ist es gemäß § 6 Abs. 1 der Nutzungsvereinbarung mit der Stadt gestattet, für die Nutzung der Bördeblickhalle auf privatrechtlicher Basis Nutzungsentgelte und Nebenkosten zu erheben.

(2) Diese ergeben sich aus der vom Beirat des Betreibervereins erlassenen Nutzungsentgeltordnung (NEO) in der jeweils geltenden Fassung.

Rösebeck, 6. April 2001

Hubertus Becker                            Bernward Brenke
1. Vorsitzender                              Geschäftsführer

Satzung Betreiberverein Bördeblickhalle Rösebeck e.V.

- in der Fassung vom 8. April 2016 -

§ 1 Name und Sitz des Vereins

Satzung Betreiberverein(1) Der Verein führt den Namen „Betreiberverein Bördeblickhalle Rösebeck". Er strebt die Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Warburg an und führt nach erfolgter Eintragung den Zusatz „e.V.".

(2) Sitz des Vereins ist Rösebeck (Kreis Höxter).

§ 2 Zweck des Vereins

(1) Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung der Dorfgemeinschaft sowie die Schaffung und Erhaltung einer Begegnungsstätte für Bürger und Vereine des Ortes Rösebeck durch Betreibung der im Eigentum der Stadt Borgentreich stehenden Bördeblickhalle Rösebeck als öffentliche Einrichtung im Sinne des § 18 der Gemeindeordnung NW. Er fördert dabei insbesondere die Vereinstätigkeit der örtlichen Vereine durch Bereitstellung und Unterhaltung der Räumlichkeiten.

(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins sind nur für die satzungsgemäßen Zwecke zu verwenden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als solche auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

(3) Der Verein verfolgt keine politischen oder konfessionellen Ziele.

§ 3 Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Betreibervereins kann jeder örtliche Verein, jede örtliche Gruppe sowie jede volljährige natürliche Person werden, die bereit ist, für die Bördeblickhalle fördernd und unterstützend einzutreten.

(2) Zur Aufnahme in den Verein bedarf es eines formlosen Antrages an den Vorstand. Dieser entscheidet über die Aufnahme.

(3) Durch seinen Beitritt verpflichtet sich jedes Mitglied, diese Satzung anzuerkennen und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung, des Vorstandes und des Beirates zu befolgen.

§ 4 Ende der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod eines Mitglieds sowie durch Auflösung eines Vereins oder einer Gruppe, der bzw. die dem Betreiberverein angehört.

(2) Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch mündliche oder schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.

(3) Der Ausschluss eines Mitglieds kann durch den Vorstand beschlossen werden, wenn das Mitglied gegen die Satzung des Vereins gröblich verstößt oder durch Äußerungen oder Handlungen das Ansehen des Vereins herabwürdigt. Ein Ausschluss aus dem Verein erfolgt fernerhin, wenn ein Mitglied länger als 1 Jahr mit seinen Beitragsverpflichtungen in Verzug ist.

§ 5 Geschäftsjahr und Mitgliedsbeiträge

(1) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

(2) Jedes Mitglied hat einen von der Mitgliederversammlung festzusetzenden Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Dieser ist mit Ablauf des 1. Quartals des Geschäftsjahres fällig und unverzüglich an den Verein zu entrichten.

(3) In begründeten Fällen kann durch Beschluss des Beirates auf die Entrichtung des Mitgliedsbeitrags durch einzelne Vereinsmitglieder verzichtet werden.

§ 6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

a) die Mitgliederversammlung,

b) der Vorstand,

c) der Beirat.

§ 7 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres durchzuführen. Sie wird vom Vorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung durch schriftliche Einladung oder durch Veröffentlichung in den örtlichen Tageszeitungen und zwar Westfalen-Blatt und Neue Westfälische einberufen. Die Einladungsfrist beträgt 1 Woche. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Die dem Betreiberverein angehörenden Vereine und Gruppen sind in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt mit je 2 Stimmen.

(2) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gelten Anträge als abgelehnt.

(3) Für eine Änderung oder Neufassung der Satzung ist die Mehrheit von ¾ der erschienenen Mitglieder erforderlich.

(4) Von der Mitgliederversammlung sind 2 Kassenprüfer zu bestimmen, die die Kasse jeweils zum Ende des Geschäftsjahres in rechnerischer Hinsicht zu prüfen haben. Ihre Amtszeit beträgt 2 Jahre; eine direkte Wiederwahl ist unzulässig.

(5) Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von dem Schriftführer/der Schriftführerin sowie dem/der 1. Vorsitzenden zu unterzeichnen und der folgenden Mitgliederversammlung vorzulegen ist.

§ 8 Vorstand

(1) Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

a) 1. Vorsitzende/r

b) 2. Vorsitzende/r

c) Schriftführer/in

d) 1. Kassierer/in

e) 2. Kassierer/in

f) Ortsvorsteher/in

g) Hallenwart/in

(2) Die Vorstandsmitglieder zu a) bis e) werden von der Mitgliederversammlung in getrennten Wahlgängen für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Sie bleiben jedoch bis zur gültigen Neuwahl im Amt.

(3) Dem Vorstand gehört der/die amtierende Ortsvorsteher/in kraft Amtes für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode an.

(4) Der/Die Hallenwartin wird bei Bedarf auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung bestätigt.

(5) Aufgabe des Vorstandes ist die Führung der Vereinsgeschäfte gemäß der Satzung. Ihm obliegt die Erledigung aller Vereinsgeschäfte, soweit sie nicht ausdrücklich der Mitgliederversammlung bzw. dem Beirat vorbehalten sind.

(6) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die 1. Vorsitzende, der/die 2. Vorsitzende und der/die 1. Kassierer/in. Die einzelnen Vorstandsmitglieder sind jeweils allein vertretungsberechtigt.

§ 9 Beirat

(1) Zur Unterstützung des Vorstandes wird ein Beirat gebildet. Dieser besteht aus jeweils einem Vertreter der dem Betreiberverein angehörenden Vereine und Gruppen. Der Vertreter wird von diesen bestimmt und entsandt. Für den Fall, dass ein Vertreter bereits dem Vorstand des Betreibervereins angehört, kann der Verein bzw. die Gruppe einen weiteren Vertreter entsenden.

(2) Darüber hinaus werden von der Mitgliederversammlung bis zu 5 Beisitzer für die Dauer von 4 Jahren in den Beirat delegiert. Hierbei sollte es sich um Mitglieder handeln, die den Vorstand sachkundig unterstützen können.

(3) Aufgabe des Beirates ist es, den Vorstand in wichtigen Vereinsangelegenheiten zu beraten und bei der Geschäftsführung zu unterstützen.

(4) Der Beirat nimmt auf Einladung des Vorstandes an Vorstandssitzungen teil. Er ist in Vorstandssitzungen, zu denen er geladen wird, stimmberechtigt mit jeweils einer Stimme je Mitglied.

§ 10 Außerordentliche Mitgliederversammlung

(1) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand einberufen werden, wenn er dies aufgrund besonderer Verhältnisse für erforderlich erachtet.

(2) Diese ist insbesondere dann einzuberufen, wenn ein entsprechender schriftlich begründeter Antrag von mindestens ¼ der Mitglieder an den Vorstand gestellt wird.

(3) Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gelten die Befugnisse der Mitgliederversammlung entsprechend.

§ 11 Hallenbenutzung / Nutzungsentgelt / Mittelverwendung

(1) Die Mitgliederversammlung erlässt gemäß der Nutzungsvereinbarung mit der Stadt Borgentreich eine Hallenbenutzungsordnung (HBO).

(2) Für die Nutzung der Halle erhebt der Verein auf privatrechtlicher Basis Nutzungsentgelte und Nebenkosten. Diese werden in einer vom Beirat zu erlassenen Nutzungsentgeltordnung (NEO) festgesetzt.

(3) Alle Mittel, Vermögenswerte, Beiträge und Spenden die der Betreiberverein erwirbt, sind in erster Linie zur Förderung und Unterhaltung der Bördeblickhalle zu verwenden. Darüber hinaus kann eine Unterstützung anderer gemeinnütziger Zwecke im Ort Rösebeck erfolgen.

§ 12 Auflösung des Vereins

(1) Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung erfolgen.

(2) Die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins bedarf der Zustimmung von ¾ der erschienenen Mitglieder.

(3) Im Falle der Auflösung des Vereins fällt das verbleibende Vereinsvermögen der Stadt Borgentreich zu, die es ausschließlich und unmittelbar für Zwecke der Bördeblickhalle Rösebeck zu verwenden hat.

§ 13 Inkrafttreten

Vorstehende Satzung wird mit ihrer Beschlussfassung vorläufig wirksam und tritt mit ihrer Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

Rösebeck, 6. April 2001

Hubertus Becker           Wolfgang Nienerza
1. Vorsitzender             2. Vorsitzender

Bernward Brenke          Peter Meier-Laqua
Geschäftsführer            Ortsvorsteher

Schützenverein Rösebeck e.V.:
Frank Bosin
1. Vorsitzender

Spiel- und Sportverein Rösebeck e.V.:
Christoph Brenke
1. Vorsitzender

Spielmannszug Rösebeck 1960 e.V.:
Ralf Warnke
2. Vorsitzender

Löschgruppe Rösebeck:
Karl-Josef Weber
Löschgruppenführer

Kath. Frauengemeinschaft:
Gabriele Ludwig
1. Vorsitzende

Kath. Landjugendbewegung:
Katharina Bettchen
1. Vorsitzende

 

§§ 7 Abs. 5, 8 Abs. 1, 2, 3, 4 und 6 der Satzung geändert
durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 8. April 2016.

Hubertus Becker            Julia Robrecht
1. Vorsitzender               Schriftführerin


Rösebeck liegt im südöstlichsten Zipfel von Nordrhein-Westfalen unmittelbar an der Grenze zum Bundesland Hessen, im Herzen Deutschlands. Die vormals selbständige Gemeinde Rösebeck im Warburger Land ist seit der kommunalen Neuordnung in NRW zu Beginn des Jahres 1975 Ortsteil der Stadt Borgentreich im Kreis Höxter. Die geographischen Koordinaten liegen bei 51°31'22'' nordöstliche Breite, 9°14'50'' östliche Länge.

Rösebeck hat rund 500 Einwohner. Die Gemarkung Rösebeck, mit einer Größe von 801,58 ha, gehört zur Warburger Börde, einer fruchtbaren und landwirtschaftlich geprägten Landschaft. Das Wahrzeichen ist der wenige km von Rösebeck entfernt liegende Desenberg, ein Vulkankegel, der mit seiner Höhe von 345 m und seiner Burgruine deutlich aus der flachen Landschaft herausragt und das Bild des Warburger Landes prägt.

Rösebeck liegt in einer Höhe von rund 200 m über NN, der höchste Punkt liegt bei 248 m, den niedrigsten bildet der kleine Fluss Eggel am Biotop "Rösebecker Bruch" mit 168 m, der das Rösebecker Gebiet über die Diemel zur Weser hin entwässert. Es besteht eine recht gute Anbindung an das Fernverkehrsnetz. Die Ausfahrt Warburg der A 44 Dortmund - Kassel ist nach 13 km schnell erreichbar. Der nächste Bahnhof in Warburg an der Strecke Kassel - Ruhrgebiet ist 8 km entfernt.

Rösebeck ist einer der ältesten urkundlich nachweisbaren Orte des Warburger Landes. Sicher nachweisbar durch die Urkunde König Ludwigs des Deutschen vom 14.12.840, die im damaligen Königshof Rösebeck ausgestellt wurde. Die tatsächliche Entstehung des Ortes dürfte um das Jahr 650 liegen. Erste Besiedlungen hat es in Ortsnähe bereits 4.500 v. Chr. gegeben, was entsprechende archäologische Funde beweisen. Rösebeck ist noch heute stark durch die Landwirtschaft geprägt. So gibt es 7 Haupterwerbsbetriebe und 10 Betriebe, die im Nebenerwerb die Landwirtschaft betreiben.

Rösebeck war mehrfach erfolgreich im Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden", später "Unser Dorf hat Zukunft", zuletzt 2011 mit Platz 1 als Golddorf. Nachdem wir bereits 1993 einen 3. Platz erreichten, wurde Rösebeck schon im Jahre 1996 Golddorf. Außerdem konnten wir in den Jahren 1999, 2005 und 2008 jeweils einen 2. Platz erringen. Der Ort verfügt über 12 Vereine und Gruppen, die das Dorfleben prägen und zum Gemeinschaftsgeist des Ortes und zu einem lebendigen und zukunftsorientierten Ortsleben beitragen.